Gemäß dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz)
setzt sich mein Honorar wie folgt zusammen:
| Stand: 01.07.04 Diese Preis gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. |
Preis in Euro Netto |
Preis in Euro inkl. 19 % Mwst. |
| 1 Stunde Sachverständigentätigkeit für die Ortsbesichtigung, Beratung, Ausarbeitung, etc. Mindestberechnung 1,00 Stunde, danach zu je 4 AE/ Stunde, 1 AE = 17,50 € netto |
70,00 | 83,30 |
| 1 Stunde Fahrzeit An- und Abfahrt Mindestberechnung 1,00 Stunde, danach zu je 4 AE/Stunde, 1 AE=11,25 € netto |
45,00 | 53,55 |
| 1 km An- / Abfahrt Kfz-Kosten |
0,30 | 0,36 |
| 1 Seite schriftliche Ausarbeitung (Reinschrift) nach Anzahl der Anschläge je angefangene 1000 inkl. Leerzeichen |
0,75 | 0,89 |
| Erster Abzug (digital) Ausgabe aus Farbdrucker auf Normalpapier Zweiter Abzug |
2,00 0,50 |
2,38 0,59 |
| 1 Kopie für Mehrausfertigung bis 50 Seiten für Mehrausfertigung ab 50 Seiten |
0,50 0,15 |
0,59 0,18 |
| 1 Übersendung des Gutachtens als .pdf-/Word-Datei einschl. aller Bilder im .jpeg-Format auf CD (hierbei entfallen die Kosten für "Seiten" schriftliche Ausarbeitung und "Foto") |
17,00 | 20,23 |
| 1 Aufwendung einer Hilfskraft sonst wie pos. Fahrzeit |
45,00 | 53,55 |
| Sonstige Aufwendungen Telefonkosten Portokosten Barauslagen |
nach Aufwand | nach Aufwand |
| Anmerkungen zur Berechnung: Da ich mein Sachverständigenbüro nebenberuflich betreibe, fallen alle von mir geleisteten Dienstleistungen unter das Umsatzsteuergesetz ( UStG) § 19 Kleinunternehmen. Somit werden von mir in Rechnung gestellte Positionen OHNE Umsatzsteuer ( z.Zt. 19% Mehrwertsteuer ) ausgewiesen. |
| Hinweis: Ein Teil des Erlöses für die Erstellung eines durch Sie beauftragten Gutachtens fließt als Spende an das unterstützungswerte Kinder-Hospiz www.Sternenbruecke.de. |