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Zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung tritt oftmals nach einem Schadensereignis der Streitfall ein.
In vielen Fällen fühlt sich der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung übervorteilt, die den Schaden nicht so erstatten möchte, wie der Versicherungsnehmer als recht und billig erachtet. Umgekehrt verhält es sich ebenso, vielfach entsteht bei der Versicherung der Verdacht, langjährige Klienten wolle sich durch einen Schaden die vielleicht jahrzehntelang gezahlte Prämie zumindest teilweise zurückholen.
In diesem Fall kann ein unparteiischer, neutraler Schlichter helfen. |